Wichtige Informationen für

Hängegleiter

Luftraum

Der Flughafen Samedan (LSZS) ist ein Regionalflughafen mit einem AFIS-Dienst und einer Flight Information Zone (FIZ). Innerhalb der FIZ besteht Funkpflicht.

Der Flughafen liegt auf 1’707 m ü. M./5’600 ft und wird von verschiedenen Luftfahrzeugtypen angeflogen, darunter Helikopter, Segelflugzeuge, Kleinflugzeuge und Business Jets.

Für den Instrumentenflug stehen zwei IFR-Anflugverfahren sowie vier IFR-Abflugverfahren (GNSS) zur Verfügung. Die entsprechenden Flugrouten führen entlang des Tals von Zernez sowie von Maloja nach Samedan und von dort wieder zurück.

In St. Moritz besteht ein Winterheliport und ein Spitallandeplatz. Um die Sicherheit für alle Luftraumbenutzer zu erhöhen, sind die nachfolgenden Regeln für Flüge mit Hängegleitern unbedingt zu befolgen.

Grundsätzliches Flugverbot

Der Betrieb von Hängegleitern ist grundsätzlich untersagt:

  • in einem Abstand von 5 km von der Piste des Flughafens Samedan (LSZS) sowie
  • im Abstand von weniger als 2.5 km vom Heliport in St. Moritz (LSXM) (15. Dezember bis 15. Mai) 

Ausnahmezone Corviglia - Munt da San Murezzan - St. Moritz

Die Flugroute von Corviglia – Munt da San Murezzan nach St. Moritz tangiert sowohl die An- und Abflugsektoren des Flughafens Samedan als auch den Heliport in St. Moritz. Der Einflug in die Zone A ist ausschliesslich den Mitgliedern der «IG kommerzielle Paragliding Unternehmen Engadin (IGPE)» vorbehalten und nur mit aktivem Flugfunk und FLARM zulässig.

Funkkanal: 135.330

Ausnahmezone Muottas Muragl

Obwohl sich diese Zone in unmittelbarer Nähe des Flughafens befindet, sind Starts ab Muottas Muragl sowie der Einflug in die Flugverbotszone mit aktivem FLARM nach vorgängiger telefonischer Anmeldung beim Tower gestattet.

Bei der Anmeldung sind anzugeben:

  • SHV- bzw. IPPI-Nummer
  • voraussichtliche Flugdauer
  • Flugabsicht


Kontakt Tower:
+41 81 851 08 54

Begrenzungen

Heliport St. Moritz

Betriebszeiten: 15. Dezember bis 15. Mai

Da der Heliport im Mai nur noch sehr selten genutzt wird, ist den Hängegleitern der Einflug in die Flugverbotszone ab dem 1. Mai erlaubt. 

Der Radius der Flugverbotszone wird ausserdem auf 2.3 km festgelegt, so dass der Landeplatz in Surlej legal erreicht werden kann.

Wildtierschutzgebiete

Wildschutzgebiete sind grundsätzlich mit ausreichender Flughöhe zu überfliegen. Für die einzelnen Schutzgebiete gelten folgende Einschränkungen:

  • Wildruhezonen «Schafberg»: Überflugverbot vom 10. Dezember bis 30. April 
  • Übrige Wildruhezonen: vom 20. Dezember bis 30. April mit einer Mindestflughöhe von 200 m überfliegen
  • Wildtierschutzgebiet: vom 1. Juli bis 30. September meiden; ausserhalb dieser Zeit  Mindestflughöhe von 300 m einhalten

FLARM

Das Fliegen mit FLARM wird auch ausserhalb der Ausnahmezonen im ganzen Engadin empfohlen.