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Aviation Capacity Resources Switzerland AG unterzeichnet eine Absichtserklärung mit der Engadin Airport AG

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Am Samstag 4. November 2017 besuchte im Rahmen eins Testfluges ein PC-24 Prototyp den höchstgelegenen Flughafen Europas.

Passione Engadina

Anlässlich des Jubiläums 70 Jahre Ferrari besuchten uns am 2. Wochenende des Passione Engadina ca. 70 Ferraris
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Drohnenflüge um den Flughafen Samedan und den Heliport St. Moritz

Zum Schutz des Luftraumes und somit der an- und abfliegenden Luftraumbenutzer, ist das Fliegen mit Drohnen im Umkreis von 5 km um Flughäfen und Helikopterlandeplätzen verboten.
In Ausnahmefällen können durch den Flughafenleiter Bewilligungen für Drohnenflüge im geschützten Luftraum erteilt werden. Da die Anzahl der Bewilligungsgesuche kontinuierlich zunimmt, wurden in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Heliports St. Moritz und dem Flughafen Samedan, die Bedingungen für eine Bewilligung definiert. Neu steht ab sofort auf der Homepage des Engadin Airport ein Antragsformular mit den zu erfüllenden Bedingungen zur Verfügung.
http://www.engadin-airport.ch/Drohnen.497.0.html
Zum Schutz der Luftraumbenutzer besonders während der anspruchsvollen Phasen des Starts und der Landung, werden die Bewilligungen nur sehr restriktiv vergeben. Wir danken für das Verständnis.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Seiten des BAZL und des schweizerischen Verbandes ziviler Drohnen.

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Engadin Airport | Plazza Aviatica 2 | 7503 Samedan | T +41 81 851 08 51 | info@engadin-airport.ch
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